Weiterbildungsförderung durch das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz
Profitieren Sie von bis zu 100% staatlicher Förderung für Ihre Weiterbildung!
Nutzen Sie jetzt das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (QCG), um Ihre Mitarbeiter weiterzubilden – staatlich gefördert, professionell umgesetzt durch die Constellation Academy Gruppe.
Ihre Vorteile auf einen Blick
über 50 Vollzeit-, Teilzeit- oder berufsbegleitende Kurse
Bis zu 100% Übernahme der Weiterbildungskosten durch staatliche Förderung
Bis zu 75% Entgeltzuschuss für die Freistellung der Mitarbeiter
Persönliche Beratung und Unterstützung bei allen Formalitäten durch die Constellation Academy Gruppe
Anerkannte und zertifizierte Weiterbildungsangebote u.a. IHK und SCGD
Was ist das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (QCG)?
Das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (QCG) unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Ziel ist es, Arbeitsplätze zukunftsfähig zu machen, Qualifikationen auszubauen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

QCG fähige Bildungsträger der Constellation Academy Gruppe



Diese Themenbereiche bieten wir als Constellation Academy Gruppe an:
- IT-, Daten- & Programmierweiterbildungen
- Kaufmännische & Verwaltungsweiterbildungen
- Marketing-, Medien- & Kreativweiterbildungen
- Management-, Führungs- & Organisationsweiterbildungen
- Coaching & Beratungsweiterbildungen
- Technische & Sicherheitsweiterbildungen
So einfach funktioniert die Förderung

Häufig gestellte Fragen
Das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) wurde 2019 eingeführt, um die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern und ihre Qualifikationen zu verbessern. Ziel ist es, Fachkräfte in Deutschland auf die sich schnell ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Das Gesetz unterstützt insbesondere Arbeitnehmer in Bereichen, die durch Digitalisierung oder strukturelle Veränderungen betroffen sind.
Vom QCG profitieren vor allem Arbeitnehmer, die in Bereichen tätig sind, die von Automatisierung und Digitalisierung betroffen sind. Dazu gehören vor allem:
- Geringqualifizierte Arbeitnehmer
- Ältere Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer in Übergangsphasen oder in von Strukturwandel betroffenen Branchen Das Gesetz fördert zudem die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen, die eine neue Perspektive auf dem Arbeitsmarkt suchen.
Das Qualifizierungs-Chancengesetz bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer:
- Weiterbildungsförderung: Übernahme der Kosten für berufliche Weiterbildung, wenn diese die berufliche Eingliederung oder eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ermöglicht.
- Förderung von Umschulungen: Arbeitnehmer können für Umschulungsmaßnahmen unterstützt werden, die zu einer neuen beruflichen Perspektive führen.
- Lohnkostenzuschüsse: Arbeitgeber erhalten Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter.
Die Kosten für Weiterbildungen werden größtenteils vom Staat getragen. Arbeitnehmer können mit Unterstützung des Arbeitsamtes oder der Agentur für Arbeit eine Förderung für ihre Weiterbildung beantragen. In vielen Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Kosten für Maßnahmen, die zu einer höheren Qualifikation führen. Auch Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten, wenn sie ihre Mitarbeiter weiterbilden.
Das QCG fördert eine breite Palette von Weiterbildungsangeboten, wie zum Beispiel:
- Anpassungsfortbildungen
- Umschulungen in zukunftsträchtigen Berufen
- Kurse in digitalen und technischen Bereichen
Arbeitnehmer können eine Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) direkt bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Dazu müssen sie einen Antrag auf Förderung der Weiterbildung stellen und die entsprechenden Nachweise einreichen. Der Antrag kann online oder vor Ort bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wichtig ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme anerkannt und förderfähig ist.
Um eine Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muss in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
- Die geplante Weiterbildung muss eine Verbesserung der beruflichen Perspektiven und Beschäftigungsfähigkeit nachweisen.
- Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmer aus strukturell schwachen Regionen haben Vorrang.
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